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GEGENBEWEISFÜHRUNG: MODELL SICH WANDELNDER (GRUND-)WORTVORLIEBEN

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Mein mikrostilistisches Verfahren von 1973 vermochte auf dem negativen Wege der Exklusion einen Unbekannten aus einer beliebig großen Anzahl von Schriftstellern als den einzig Nichtwiderlegbaren herauszufinden. An jene negative Identifizierung schließe ich nun an, um mit neuer Methode auch den positiven Nachweis der Identität zu erbringen. Zugleich freilich geht das jetzige Verfahren über den bloßen Nachweis der Autorschaft weit hinaus, da der Hauptakzent ja auf der philologisch und besonders interpretatorisch höchst aufschlußreichen Datierung der 16 ein­zelnen Nachtwachen liegt, das heißt der Identitätsnachweis jedesmal neu (und wie beiläufig) in der Sequenz der Da­tierungen mitenthalten ist. So anschaulich und schlicht wie möglich wäre die Prozedur wie folgt zu beschreiben: Die 16 Nachtwachen können gleichsam als Momentaufnahmen der sich wandelnden Schreibgewohnheiten des Autors fixiert und datiert werden, falls es gelingt, jedesmal ihren Grundwortbestand zu ermitteln, der als solcher auch in der kriti­schen Tätigkeit (in der »Eleganten«) Anwendung findet. Auszuschließen von der Aufnahme in eine solche Grund­wortliste sind demnach alle Sprachbereiche, die von dem besonderen Thema einer Nachtwache abhängen, so für die 6. und 7. Nw besonders die juristische Terminologie, für die 9. Nw medizinische Belange oder für die 13. Nw das Ge­biet der Bildenden Kunst. Denn andernfalls wären unter den Artikelbeiträgen diejenigen von vornherein bevorzugt, die zufälligerweise das gleiche Thema behandeln; gewiß gibt es auch für derartige Sondergebiete sprachliche Vorlie­ben, aber aus Gründen der statistischen »Chancengleichheit« für die Artikel dürfen sie nicht aufgenommen werden. Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind Wortbereiche und Ausdrucksmittel, die sich beim bloßen thematischen Wechsel nicht mehr durchhalten: Namen, Individualbegriffe, Titel, Kategorien für das soziale Umfeld und überhaupt Fachbegriffe und Sachbezeichnungen, die mit zum behandelten Stoff gehören; speziell für das Erzählen hat das an­schauungsgebundene Vokabular (Konkreta meist) zu entfallen, Körperlich-Gestisches, szenisch Gehaltenes, Natur­schilderungen sind ebenso auszuklammern wie bestimmte Redesituationen, Formen der Deixis ...


Was bleibt, ist umfangreich genug. Zum einen ist es der traditionelle Bereich des grammatikalisch Relevanten, der hier, auf dem statistisch leicht zu überprüfenden Niveau der Wortarten, vor allem in den Konjunktionen, Modalad­verbien, Pronomen bzw. in allgemeinen Kategorien der Zeit und Negation entscheidend sein dürfte. Zum anderen nun aber durchaus auch der nicht-funktionelle Sprachbereich, der wegen jener Bedingungen freilich schon bedeu­tend formalisiert zur Erscheinung kommt. Von einem Grundvokabular ist somit in dem Sinne und mit der Erwartung zu spre­chen, daß hierin das sprachlich wohl Ursprünglichste und Lebendigste, die operative Kompetenz und Beweglichkeit eines Schrift­stellers angetroffen werden kann. Erst nach dieser Reduktion ist es möglich, den so ermittelten (Grund-)Wortbestand


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