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GEGENBEWEISFÜHRUNG: MODELL SICH WANDELNDER (GRUND-)WORTVORLIEBEN

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Mein mikrostilistisches Verfahren von 1973 vermochte auf dem negativen Wege der Exklusion einen Un­be­kann­ten aus ei­ner be­lie­big großen Anzahl von Schriftstellern als den einzig Nichtwiderlegbaren her­aus­zu­fin­den. An jene negative Iden­ti­fi­zie­rung schlie­ße ich nun an, um mit neuer Methode auch den po­si­ti­ven Nach­weis der Identität zu erbringen. Zu­gleich frei­lich geht das jet­zi­ge Ver­fahren über den blo­ßen Nach­weis der Au­torschaft weit hinaus, da der Haupt­ak­zent ja auf der phi­lo­lo­gisch und be­son­ders in­ter­pre­ta­to­risch höchst aufschlußreichen Datierung der 16 ein­zel­nen Nacht­wa­chen liegt, das heißt der Iden­ti­täts­nach­weis je­des­mal neu (und wie beiläufig) in der Sequenz der Da­tie­run­gen mit­ent­hal­ten ist. So an­schau­lich und schlicht wie möglich wäre die Prozedur wie folgt zu be­schrei­ben: Die 16 Nacht­wachen kön­nen gleich­sam als Mo­ment­auf­nah­men der sich wandelnden Schreib­ge­wohn­hei­ten des Au­tors fi­xiert und da­tiert wer­den, falls es ge­lingt, je­des­mal ihren Grund­wort­be­stand zu er­mit­teln, der als sol­cher auch in der kri­ti­schen Tä­tig­keit (in der »Ele­gan­ten«) An­wen­dung fin­det. Aus­zu­schlie­ßen von der Aufnahme in eine solche Grund­wort­li­ste sind dem­nach al­le Sprach­be­rei­che, die von dem be­son­deren Thema einer Nachtwache abhängen, so für die 6. und 7. Nw be­son­ders die ju­ri­sti­sche Ter­mi­no­lo­gie, für die 9. Nw medizinische Belange oder für die 13. Nw das Ge­biet der Bil­den­den Kunst. Denn an­dern­falls wä­ren unter den Artikelbeiträgen diejenigen von vornherein be­vor­zugt, die zu­fäl­li­ger­wei­se das glei­che The­ma be­han­deln; gewiß gibt es auch für derartige Son­der­ge­bie­te sprach­li­che Vor­lie­ben, aber aus Grün­den der sta­ti­sti­schen »Chan­cen­gleich­heit« für die Arti­kel dür­fen sie nicht auf­ge­nom­men werden. Ebenfalls nicht zu be­rück­sich­ti­gen sind Wort­be­rei­che und Aus­drucks­mit­tel, die sich beim blo­ßen thematischen Wechsel nicht mehr durch­hal­ten: Na­men, In­di­vi­du­al­be­grif­fe, Ti­tel, Ka­te­go­rien für das soziale Umfeld und überhaupt Fachbegriffe und Sach­be­zeich­nun­gen, die mit zum be­han­del­ten Stoff ge­hö­ren; speziell für das Erzählen hat das an­schau­ungs­ge­bun­de­ne Vo­ka­bu­lar (Kon­kre­ta meist) zu ent­fal­len, Kör­per­lich-Gestisches, szenisch Ge­hal­te­nes, Na­tur­schil­de­run­gen sind eben­so aus­zu­klam­mern wie be­stimm­te Re­de­si­tu­a­ti­o­nen, For­men der Dei­xis ...


Was bleibt, ist umfangreich genug. Zum einen ist es der traditionelle Bereich des grammati­kalisch Relevanten, der hier, auf dem sta­ti­stisch leicht zu überprüfenden Niveau der Wortar­ten, vor allem in den Kon­junk­ti­o­nen, Mo­dal­ad­verbi­en, Pro­no­men bzw. in all­ge­mei­nen Kategorien der Zeit und Negation ent­schei­dend sein dürf­te. Zum an­de­ren nun aber durch­aus auch der nicht-funk­ti­o­nel­le Sprach­bereich, der we­gen je­ner Be­din­gungen freilich schon be­deu­tend for­ma­li­siert zur Er­schei­nung kommt. Von ei­nem Grund­vo­ka­bu­lar ist so­mit in dem Sinne und mit der Erwartung zu spre­chen, daß hier­in das sprach­lich wohl Ur­sprüng­lich­ste und Le­bendigste, die operative Kompetenz und Beweglichkeit eines Schrift­stel­lers an­ge­trof­fen wer­den kann. Erst nach die­ser Re­duk­ti­on ist es mög­lich, den so er­mit­tel­ten (Grund-)­Wort­be­stand ei­ner Ein­zel-


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