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sel­ber von Kul­tur und Ge­schichte des Menschen so weit entfernen, daß er kein Verständnis mehr für sie aufbringen kann und mit ihr definitiv bricht, vorsätzlich oder auch no­lens vo­lens. Weiterhin geht es um die Verteidigung der weltoffenen Exi­stenz des Men­schen und der Er­for­schung seiner Gren­zen, wenn­gleich un­ter ver­än­der­ten Vor­zeichen. Denn die neu­zeit­li­che Emanzipa­tion von den the­o­lo­gi­schen We­sens­be­stim­mun­gen des Men­schen darf als abgeschlossen gel­ten. An die Stelle des the­o­­zen­­tri­schen Dog­ma­tis­mus ist inzwischen die hu­man­ge­­ne­­tische Tech­no­lo­gie ge­rückt, dies nicht bloß als Hauptgegner jeder selbst­be­stimm­ten Exi­stenz, viel­mehr als Hauptbedrohung der mensch­li­chen Le­bens­wei­se über­haupt, da ihre Gentherapien oder Keim­bahn­in­ter­­ven­tio­nen unter Um­stän­den ir­reversibel sind. Gewiß, die mitt­ler­weile auch an den Phi­lo­so­phi­schen Fa­kultäten wie in der auf­ge­klär­ten Publizistik nach­haltig geführten Debatten um ra­di­ka­le Ein­griffe in die mensch­li­che Exi­stenz sind über die sich als „trans-” oder „posthuman” gerierenden Ver­we­gen­hei­ten und Ver­rückt­heiten der 80er und 90er Jahre hin­weg; zu­dem werden bei uns die ein­schlä­gigen Bio­wis­sen­schaf­ten durch Instanzen wie den – gegenwärtig noch von den Glaubensge­meinschaften do­mi­nier­ten – „Deut­schen Ethikrat” oder die Enquête-Kom­mis­si­on des Bundestages „Recht und Ethik der mo­dernen Me­di­zin” kri­tisch be­gleitet. Und auf internationaler Ebene hat man etliche mehr oder min­der ver­bindliche Richt­li­nien und Em­pfeh­lun­gen er­arbei­tet wie die di­ver­sen UNESCO-De­kla­ra­tio­nen (darunter 1997 die erste zum mensch­li­chen Ge­nom als schüt­zenswertem „Erbe der Mensch­heit”) und die gleich­falls 1997 verabschiedete Bio­­ethik-Kon­ven­tion des Europarats, die bis­lang aber von ei­ni­gen Mit­gliedsländern wie Deutschland, Ruß­land und dem Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich aus un­ter­schied­li­chen Gründen nicht un­ter­zeich­net wurde. Die Ef­fi­zienz und Glaub­wür­dig­keit sol­cher Ethik­kon­ven­tio­nen oder -pro­gramme wird jedoch über­wiegend skep­tisch ein­­ge­­schätzt.35 Zu­mal dann, wenn sie als Trabanten ei­nem bio­tech­no­lo­gis­chen Hauptprogramm zu- oder un­ter­ge-

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35 „Die Halbwertzeit bioethischer Kon­ventionen ist gering und da­mit auch das Ausmaß an Rechtssicherheit”. Dieter Birn­ba­cher (2000); zitiert nach: Heinz-Ul­rich Nennen: Philo­sophie in Echtzeit. Die Sloterdijk–Debatte: Chronik einer In­sze­nie­rung. Über Me­ta­phern­­fol­gen­ab­schät­zung, die Kunst des Zu­schauers und die Pa­tho­lo­gie der Dis­kurse (Würz­burg 2003), S. 489.

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