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So
weit sind dies herkömmlich unterschiedene
Intelligenzformen, die Scheler nach dem
damaligen Stand der biologischen Forschung
terminologisch präzisiert und neu abgestuft hat. Die letzte
höchste Stufe nun, der „Geist”, der nur dem Menschen
vorbehalten sei, überrascht
in seiner paradoxen Ansetzung: Obgleich nicht
ohne die anderen Lebensstufen möglich, ist er ihnen
allen entgegensetzt, ja, er steht „außerhalb” des
Lebens. Als geistiges Wesen hat nach Scheler der Mensch keine
,Umwelt’ wie das Tier, sondern vermag diesen „Bann”
der Instinkt- und Triebgebundenheit abzuschütteln
und kann sich so „in unbegrenztem Maße ,weltoffen’
verhalten”. Negativ zeigt sich ,Weltoffenheit’ als
„Fernstellung”
oder Distanzierung der Umwelt zur ,Welt’;
positiv bedeutet sie „Sachlichkeit, Bestimmbarkeit
durch das Sosein von Sachen selbst”.30
Die eigentümliche geistige Bewußtheit
deutet Scheler als Steigerung des Reflexaktes,
als Akt einer „Sammlung”, dessen Ziel die
Transzendierung des Bewußtseins zum
Selbstbewußtsein ist. Inhaltlich wird
„Geist” so umfassend definiert, daß er „wohl den Begriff
,Vernunft’ mitumfaßt, aber neben dem ,Ideendenken’
auch eine bestimmte Art der ,Anschauung’,
die von Urphänomenen oder Wesensgehalten,
ferner eine bestimmte Klasse
volitiver
und emotionaler
Akte wie Güte, Liebe, Reue, Ehrfurcht, geistige
Verwunderung, Seligkeit und Verzweiflung,
die freie Entscheidung mitumfaßt”.31
Das geistige, alles versachlichende und zum
Selbstbewußtsein fähige „Aktzentrum”
bezeichnet Scheler als „Person”. Wie der
alles versachlichende Geist, der auch jeden seelischen
Vorgang gegenstandsfähig macht, sich selber aber
nicht Gegenstand werden kann, da er nur im Vollzug
existiert, so ist auch die Person als das geistige
Aktzentrum für Scheler nicht objektivierbar, sondern
existiert nur in ihren Akten. Als dieses „Aktzentrum”
allerdings unterscheidet sich die Person
„von allen funktionalen Lebenszentren, die nach
innen betrachtet auch ,seelische’ Zentren
heißen.”32
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30 a.a.O., S. 37-40
31 a.a.O., S. 38
32
a.a.O., S.38
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