ZUR KONTROVERSE ZWISCHEN SLOTERDIJK UND HABERMAS
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„Geburtenfatalismus” der
Vergangenheit müsse sich der eugenisch
Manipulierte instrumentalisiert vorkommen; was nicht
nur jedesmal persönliche Ressentiments
gegenüber den Designern und ihren Präferenzen
nach sich ziehen könnte, sondern darüber hinaus
ein Anschlag auf unser Selbstverständnis als
Gattungswesen wäre, einander nämlich
als Gleiche und autonome Wesen anzuerkennen.
Habermas
beruft sich dabei wiederholt auf die seit Jahrzehnten vorliegenden
Publikationen von Hans Jonas und zitiert so dessen zentrales
Argument von der „Macht Jetziger über Kommende, welche
die wehrlosen Objekte vorausliegender
Entscheidungen der Planer von heute sind. Die Kehrseite
heutiger Macht ist die spätere Knechtschaft
Lebendiger gegenüber Toten.”20
Zudem erinnert Habermas
an Hannah Arendts wundervolles Theorem von der
‘Natalität’, wonach „mit der
Geburt jedes Kindes nicht nur eine andere,
sondern eine neue Lebensgeschichte beginnt”, mit der
„Hoffnung … dass ein ganz Anderes die Kette
der ewigen Wiederkehr zerbricht ... weil dem
Neuankömmling die Fähigkeit zukommt, selbst einen
neuen Anfang zu machen, d.h. zu handeln.”21
*
Wer auch immer an
den herkömmlichen, als interkulturell zu verstehenden
Wesenseigenschaften des Menschen festhalten möchte,
hat sich darüber im klaren zu sein, daß der Mensch sich in der
Vergangenheit selbst als
entwicklungsoffen begriffen und definiert
hat, als angewiesen auf die von seinesgleichen
geschaffenen kulturellen Institutionen
und Techniken, deren weitere Entwicklung immer
wieder auch Veränderungen im menschlichen
Selbstverständnis und womöglich auch
anthropologisch substantielle
Wesensveränderungen nach sich zog.
Freilich schloß dies niemals aus, daß aus einer
ethischen Einstellung heraus diese oder jene
denkbare und machbare Perspektive oder Veränderung
nicht in Frage kam oder strikt abgelehnt wurde. Ein
ethischer Standpunkt, den Habermas in gar
dreifacher Hinsicht einnimmt: Neben seinem
gattungsethischen Vorbehalt, der allen moralischen
Einzeldiskussionen gegenüber
vorrangig sein soll,22
besteht er darauf, daß
sich moralische Urteile auf der
Grundlage rationaler
Diskussion allgemeinverbindlich
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20 a.a.O., S. 85 (Zitat nach Hans Jonas, Lasset
uns einen Menschen klonen.
In: Jonas, Technik,
Medizin und Eugenik,
Frankfurt/Main 1985, S. 168)
21 a.a.O., S.
101f. Vgl.
Hannah Arendt, Vita
activa,
München 2003, S. 18
22 Vgl. Andreas Kuhlmann in seiner Besprechung des Buchs in der
Wochenzeitschrift Die
Zeit (39/2001): „Die
Gattungsethik ist … nicht Teil der Moral, soll aber die
anthropologischen Voraussetzungen dafür
benennen, dass Personen überhaupt moralisch urteilen
und handeln können.”
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