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ZUR KONTROVERSE ZWISCHEN SLOTERDIJK UND HABERMAS
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ten „Ge­bur­ten­fa­ta­lis­mus” der Ver­gan­gen­heit müsse sich der eu­ge­nisch Ma­ni­pu­lierte instrumentalisiert vorkommen; was nicht nur je­des­mal persönliche Res­sen­ti­ments gegenüber den Designern und ihren Prä­fe­­ren­zen nach sich zie­hen könn­te, son­dern darüber hin­aus ein An­schlag auf unser Selbst­ver­ständnis als Gat­tungs­we­sen wä­re, ein­an­der näm­lich als Gleiche und au­tonome Wesen an­zu­­er­ken­nen.

   Habermas beruft sich dabei wiederholt auf die seit Jahrzehnten vor­l­ie­genden Publikationen von Hans Jonas und zi­tiert so dessen zen­t­ra­l­es Ar­gu­ment von der „Macht Jetziger über Kommende, wel­che die wehr­losen Objekte vor­aus­lie­gen­der Entscheidungen der Pla­ner von heute sind. Die Kehr­seite heu­ti­ger Macht ist die spä­te­re Knechtschaft Le­ben­di­ger ge­gen­über Toten.”20 Zudem er­in­nert Ha­ber­mas an Han­nah Arendts wunder­vol­les Theorem von der ‘Na­ta­­li­­tät’, wo­nach „mit der Ge­burt jedes Kin­des nicht nur eine an­de­re, sondern ei­ne neue Lebensgeschichte beginnt”, mit der „Hoff­­nung … dass ein ganz An­de­res die Kette der ewigen Wie­­der­­kehr zer­bricht ... weil dem Neuankömmling die Fä­hig­keit zu­kommt, selbst ei­nen neuen Anfang zu machen, d.h. zu han­deln.”21

 

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Wer auch immer an den herkömmlichen, als interkulturell zu ver­ste­hen­den Wesenseigenschaften des Men­schen fest­hal­ten möch­te, hat sich darüber im klaren zu sein, daß der Mensch sich in der Ver­­gan­­­gen­heit selbst als ent­wick­lungs­of­fen begriffen und defi­niert hat, als angewiesen auf die von sei­nes­glei­chen geschaffenen kul­­tu­­rel­len In­sti­tu­ti­o­nen und Tech­ni­ken, deren weitere Ent­wick­lung im­mer wie­der auch Veränderun­gen im menschlichen Selbst­ver­ständ­­nis und wo­mög­lich auch an­thro­po­lo­gisch sub­stan­ti­el­le We­sens­­­ver­änderun­gen nach sich zog. Freilich schloß dies nie­mals aus, daß aus ei­ner ethi­schen Ein­stellung heraus diese oder je­ne denk­­ba­re und machbare Perspektive oder Ver­än­de­rung nicht in Fra­­ge kam oder strikt ab­gelehnt wurde. Ein ethi­scher Stand­punkt, den Ha­ber­mas in gar drei­fa­cher Hin­sicht ein­nimmt: Ne­ben seinem gat­tungs­ethi­schen Vorbehalt, der allen mo­ra­lischen Ein­zel­dis­­kus­­sio­nen ge­gen­über vor­ran­gig sein soll,22 be­steht er dar­auf, daß sich mo­ra­li­sche Ur­teile auf der Grund­la­ge rationaler Dis­kus­­si­on all­ge­mein­ver­bind­lich for­-

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20 a.a.O., S. 85 (Zitat nach Hans Jonas, Lasset uns einen Men­schen klonen. In: Jo­nas, Technik, Medizin und Eugenik, Frank­furt/­Main 1985, S. 168)
21 a.a.O., S. 101f. Vgl. Hannah Arendt, Vita activa, München 2003, S. 18
22 Vgl. Andreas Kuhlmann in seiner Besprechung des Buchs in der Wochen­zeitschrift Die Zeit (39/2001): „Die Gat­tungs­ethik ist … nicht Teil der Moral, soll aber die anthropolo­gi­schen Vor­aus­set­zun­gen dafür benennen, dass Personen über­haupt mo­ra­lisch urteilen und handeln können.”

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