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RUTH FLEIGS GALERIE
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Pico della Mirandola
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Rück- und Ausblick
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Schock der Rückkehr
Erinnerungsautomatik
Wuchernde Phantasie
Seel. Raumpositionen
Sprache und Erinnern
Besuch als Korrektiv
Identitätsfragen
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Über das Vergessen
Biogr. Stimmigkeit
Proust. Doppelgänger
Psychobiologisches
II  Reiseberichte
III Zu Wim Wenders
IV Film und Kindheit
V Mitschüler/Schulen
VI Germanistisches

RÜCK- UND AUSBLICK

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neuzeitli­che Emanzipa­tion von den the­o­lo­gi­schen We­sens­be­stim­mun­gendes Menschen darf als ab­ge­schlos­sen gel­ten. An die Stelle des the­o­­zen­­tri­schen Dog­ma­tis­mus ist inzwischen die hu­man­ge­­ne­­tische Tech­no­lo­gie ge­rückt, dies nicht bloß als Hauptgegner jeder selbst­be­stimm­ten Exi­stenz, viel­mehr als Hauptbedrohung der mensch­li­chen Le­bens­wei­se über­haupt, da ihre Gentherapien oder Keim­bahn­in­ter­­ven­tio­nen unter Um­stän­den ir­re­ver­si­bel sind. Ge­wiß, die mitt­ler­weile auch an den Phi­lo­so­phi­schen Fa­kultäten wie in der auf­ge­klär­ten Publizistik nach­hal­tig ge­führ­ten Debatten um ra­di­ka­le Ein­griffe in die mensch­li­che Exi­stenz sind über die sich als „trans-” oder „post­hu­man” ge­rie­ren­den Ver­we­gen­hei­ten und Ver­rückt­heiten der 80er und 90er Jahre hin­weg; zu­dem werden bei uns die ein­schlä­gi­gen Bio­wis­sen­schaf­ten durch Instanzen wie den – gegenwärtig noch von den Glau­bens­ge­mein­schaf­ten do­mi­nier­ten – „Deut­schen Ethik­rat” oder die Enquête-Kom­mis­si­on des Bundestages „Recht und Ethik der mo­der­nen Me­di­zin” kri­tisch be­gleitet. Und auf internationaler Ebene hat man etliche mehr oder min­der ver­bind­li­che Richt­li­ni­en und Em­pfeh­lun­gen er­arbei­tet wie die di­ver­sen UNESCO-De­kla­ra­tio­nen (darunter 1997 die er­ste zum mensch­li­chen Ge­nom als schüt­zens­wer­tem „Erbe der Mensch­heit”) und die gleich­falls 1997 ver­ab­schie­de­te Bio­­ethik-Kon­ven­tion des Eu­ro­pa­rats, die bis­lang aber von ei­ni­gen Mit­gliedsländern wie Deutsch­land, Ruß­land und dem Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich aus un­ter­schied­li­chen Gründen nicht un­ter­zeich­net wurde. Die Ef­fi­zienz und Glaub­wür­dig­keit sol­cher Ethik­kon­ven­tio­nen oder -pro­gram­me wird jedoch über­wiegend skep­tisch ein­­ge­­schätzt.35 Zu­mal dann, wenn sie als Tra­ban­ten ei­nem bio­tech­no­lo­gis­chen Hauptprogramm zu- oder un­ter­ge­ord­net wer­den, wie es auf ELSI („Ethi­cal, Le­gal and So­cial Im­pli­ca­tions”) zutraf, das Be­gleit­pro­gramm des ge­wal­ti­gen, 1990 ge­star­te­ten und 2003 ab­ge­schlos­­se­nen Hu­man­ge­nom­pro­jekts.36

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35 „Die Halbwertzeit bioethischer Kon­ventionen ist gering und da­mit auch das Ausmaß an Rechtssicherheit”. Dieter Birn­ba­cher (2000); zitiert nach: Heinz-Ul­rich Nennen: Philo­sophie in Echtzeit. Die Sloterdijk–Debatte: Chronik einer In­sze­nie­rung. Über Me­ta­phern­­fol­gen­ab­schät­zung, die Kunst des Zu­schauers und die Pa­tho­lo­gie der Dis­kurse (Würz­burg 2003), S. 489.

36 Zu ELSI vgl. unter: http://www.genome.gov/10001618

   Die ersten massiven Verstößen ge­gen die überkommene ärz­tli­che Ma­xime, nur das Individuum zu therapie­ren und von den Be­dürf­nis­sen Dritter abzusehen, wurden durchweg durch so­zial­ethi­sche Konfliktsituationen ex­kulpiert. Am be­kann­te­sten wurde der Fall des 2000 geborenen Adam Nash, der mithilfe der Prä­im­plan­ta­tionsdi­agnostik unter 15 le­bens­fä­hi­gen Em­b­ryonen nur des­halb ausgewählt wurde, weil er der am besten geeignete Kno­chen­markspen­der für sei­ne vom To­de bedrohte erbkranke Schwester war. Gar nicht mehr berührt von solch ethi­schen Konflikten werden die

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