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IV Film und Kindheit
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VI Germanistica
RÜCK- UND AUSBLICK
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Eine Gruppe der an diesem internationalen Ge­nom­pro­jekt be­tei­lig­ten Mo­lekularbiolo­gen und Re­pro­duk­tions­me­di­zi­ner eta­blier­te sich bald als Vereinigung der „Ge­no­mics”, die sich über­dies das ,Ge­ne­tic En­hance­ment En­gi­n­eer­ing’ (,Her­bei­füh­ren der ge­ne­ti­schen Ver­bes­se­rung’) des Men­schen zum Ziel setz­te. Ne­ben der Be­hand­lung von Erb- 


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Ver­tre­ter ei­ner „Magna Therapia”, die einst das Wohl des sog. „Volkskörpers” und ge­genwärtig dasjenige künfti­ger Ge­ne­ra­ti­o­nen oder der Spezies Mensch über­haupt als ihr (eu-)­ge­ne­tisches Ziel an­führen. Und zweifellos werden sich am­bi­ti­o­nier­te (kri­mi­nel­le) Außenseiter sol­chen Debat­ten einfach entziehen, wie es schon bei Klonversuchen von Men­schen ge­schah: „An­ti­no­ri, Za­vos und andere selbster­nannte ,Men­schen­kloner’ scheren sich ganz offensichtlich keinen Deut dar­um, ob ihr Tun von der Mehr­heit der Ge­sellschaft als unethisch abgelehnt wird oder nicht. Im Ge­­genteil: ,Wenn es nicht an­ders geht, ge­hen wir in ein ande­res Land und klonen einen Menschen’ verkündete Brigitte Boisselier, Mo­le­ku­lar­bi­o­lo­gin und Pro­jektleiterin der US-Firma Clonaid, nach dem Klonverbot des amerikanischen Re­prä­sen­tan­ten­hau­ses.’” Nad­ja Podbregar, Wissenschaft auf dem Prüf­stand. Wie weit darf die Forschung ge­hen? Bei­trag vom 21.08.2001 unter: http://­­www.­­sci­nexx.­de/­dossier-de­tail-50-16.html

   Wie sich darüberhinaus strikte Ver­botsgesetze durch un­vor­her­seh­bare Entwicklungen unterlaufen lassen, ist ex­em­pla­risch ei­nem SPIEGEL-Inter­view (April 2008) mit dem Mannheimer Me­di­zin­recht­ler Jochen Taupitz zu ent­neh­men:

   „SPIEGEL: Vergangene Woche wurde bekannt, dass bri­tische For­scher aus Eizellen einer Kuh und menschli­chen Zel­len Em­bry­o­nen erzeugt haben. Wäre die Herstellung ei­ner solchen so­­genannten Cybride in Deutschland ver­bo­ten?

   Taupitz: So wie die Biologen in New­castle vorgegangen sind, so dürfen auch deutsche Forscher Mischwesen schaf­fen. Das Em­bry­o­nen­schutzgesetz verbietet zwar, Hybride herzustellen. Aber im Gesetzeswortlaut werden ganz be­stimm­te Ver­fahren auf­ge­zählt, und das britische ist nicht darunter. Das deutsche Ge­setz etwa spricht von der Ver­wen­dung von menschlichen Ei- und Sa­men­zel­­len. Die hat man in Newcastle aber gar nicht gebraucht. Auch das Ver­bot des Klo­nens nach Paragraf 6 des Embryonen­schutz­ge­setzes kommt aus meiner Sicht nicht zum Tragen.

   SPIEGEL: Wie konnte die Gesetzes­lücke entstehen?

Taupitz: Als die Regelung entstand, konnte man sich offen­bar nicht vorstel­len, dass auf solchem Wege Mischwe­sen ge­schaf­fen wer­den könnten.

   SPIEGEL: Wäre es nicht im Geiste des Gesetzes, auch das bri­ti­sche Ver­fahren unter das Chimären- und Hybri­den-Ver­bot zu fas­sen?

Taupitz: Das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetz, und das ver­bie­tet solche Analogieschlüsse zu Lasten des Tä­ters, in die­sem Falle also des For­schers”. URL: http://wissen.spiegel.de/wissen/do­ku­ment/­do­ku­ment.html?id=56479874&­top=­SPIEGEL

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