RÜCK- UND AUSBLICK-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Eine
Gruppe der an diesem internationalen Genomprojekt
beteiligten Molekularbiologen und
Reproduktionsmediziner
etablierte sich bald als Vereinigung der „Genomics”,
die sich überdies das ,Genetic Enhancement
Engineering’ (,Herbeiführen der
genetischen Verbesserung’) des
Menschen zum Ziel setzte. Neben der Behandlung
von Erb-
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Vertreter
einer „Magna Therapia”, die einst das Wohl des sog.
„Volkskörpers” und gegenwärtig dasjenige künftiger
Generationen oder der Spezies Mensch
überhaupt als ihr (eu-)genetisches Ziel
anführen. Und
zweifellos werden sich ambitionierte
(kriminelle) Außenseiter solchen Debatten
einfach entziehen, wie es schon bei Klonversuchen von Menschen
geschah: „Antinori, Zavos und andere
selbsternannte ,Menschenkloner’ scheren sich ganz
offensichtlich keinen Deut darum, ob ihr Tun von der Mehrheit
der Gesellschaft als unethisch abgelehnt wird oder nicht. Im
Gegenteil: ,Wenn es nicht anders geht, gehen wir
in ein anderes Land und klonen einen Menschen’ verkündete
Brigitte Boisselier, Molekularbiologin
und Projektleiterin der US-Firma Clonaid, nach dem Klonverbot
des amerikanischen Repräsentantenhauses.’”
Nadja Podbregar, Wissenschaft
auf dem Prüfstand. Wie weit darf die Forschung gehen?
Beitrag vom
21.08.2001 unter:
http://www.scinexx.de/dossier-detail-50-16.html
Wie
sich darüberhinaus strikte Verbotsgesetze durch
unvorhersehbare Entwicklungen unterlaufen lassen,
ist exemplarisch einem SPIEGEL-Interview
(April 2008) mit dem Mannheimer Medizinrechtler
Jochen Taupitz zu entnehmen:
„SPIEGEL:
Vergangene Woche wurde bekannt, dass britische Forscher aus
Eizellen einer Kuh und menschlichen Zellen Embryonen
erzeugt haben. Wäre die Herstellung einer solchen sogenannten
Cybride in Deutschland verboten?
Taupitz:
So wie die Biologen in Newcastle vorgegangen sind, so dürfen
auch deutsche Forscher Mischwesen schaffen. Das
Embryonenschutzgesetz verbietet zwar, Hybride
herzustellen. Aber im Gesetzeswortlaut werden ganz bestimmte
Verfahren aufgezählt, und das britische ist nicht
darunter. Das deutsche Gesetz etwa spricht von der Verwendung
von menschlichen Ei- und Samenzellen. Die hat man
in Newcastle aber gar nicht gebraucht. Auch das Verbot des
Klonens nach Paragraf 6 des Embryonenschutzgesetzes
kommt aus meiner Sicht nicht zum Tragen.
SPIEGEL:
Wie konnte die Gesetzeslücke entstehen?
Taupitz:
Als die Regelung entstand, konnte man sich offenbar nicht
vorstellen, dass auf solchem Wege Mischwesen geschaffen
werden könnten.
SPIEGEL:
Wäre es nicht im Geiste des Gesetzes, auch das britische
Verfahren unter das Chimären- und Hybriden-Verbot zu
fassen?
Taupitz:
Das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetz, und das verbietet
solche Analogieschlüsse zu Lasten des Täters, in diesem
Falle also des Forschers”. URL:
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=56479874&top=SPIEGEL
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