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RUTH FLEIGS GALERIE
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HORST FLEIGS TEXTE:
I  Philosophica
A ZUR ANTHROPOLOGIE
Sloterdijk-Habermas
Pico della Mirandola
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Rück- und Ausblick
B ERINNERUNGSBILDUNG
Schock der Rückkehr
Erinnerungsautomatik
Wuchernde Phantasie
Seel. Raumpositionen
Sprache und Erinnern
Besuch als Korrektiv
Identitätsfragen
Steuernde Phantasie
Über das Vergessen
Biogr. Stimmigkeit
Proust. Doppelgänger
Psychobiologisches
II  Reiseberichte
III Zu Wim Wenders
IV Film und Kindheit
V Mitschüler/Schulen
VI Germanistica

RÜCK- UND AUSBLICK

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zeitli­che Emanzipa­tion von den the­o­lo­gi­schen We­sens­be­stim­mun­gendes Menschen darf als ab­ge­schlos­sen gel­ten. An die Stelle des the­o­­zen­­tri­schen Dog­ma­tis­mus ist inzwischen die hu­man­ge­­ne­­tische Tech­no­lo­gie ge­rückt, dies nicht bloß als Haupt­geg­ner jeder selbst­be­stimm­ten Exi­stenz, viel­mehr als Hauptbedrohung der mensch­li­chen Le­bens­wei­se über­haupt, da ih­re Gen­the­rapien oder Keim­bahn­in­ter­­ven­tio­nen unter Um­stän­den ir­re­ver­si­bel sind. Ge­wiß, die mitt­ler­weile auch an den Phi­lo­so­phi­schen Fa­kultäten wie in der auf­ge­klär­ten Publizistik nach­hal­tig ge­führ­ten Debatten um ra­di­ka­le Ein­grif­fe in die mensch­li­che Exi­stenz sind über die sich als „trans-” oder „post­hu­man” ge­rie­ren­den Ver­we­gen­hei­ten und Ver­rückt­heiten der 80er und 90er Jahre hin­weg; zu­dem werden bei uns die ein­schlä­gi­gen Bio­wis­sen­schaf­ten durch In­stan­zen wie den „Deut­schen Ethik­rat” oder die Enquête-Kom­mis­si­on des Bundestages „Recht und Ethik der mo­der­nen Me­di­zin” kri­tisch be­gleitet. Und auf internationaler Ebene hat man etliche mehr oder min­der ver­bind­li­che Richt­li­ni­en und Em­pfeh­lun­gen er­arbei­tet wie die di­ver­sen UNESCO-De­kla­ra­tio­nen (darunter 1997 die er­ste zum mensch­li­chen Ge­nom als schüt­zens­wer­tem „Erbe der Mensch­heit”) und die gleich­falls 1997 ver­ab­schie­de­te Bio­­ethik-Kon­ven­tion des Eu­ro­pa­rats, die bis­lang aber von ei­ni­gen Mit­gliedsländern wie Deutsch­land, Ruß­land und dem Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich aus un­ter­schied­li­chen Gründen nicht un­ter­zeich­net wurde. Die Ef­fi­zienz und Glaub­wür­dig­keit sol­cher Ethik­kon­ven­tio­nen oder -pro­gram­me wird jedoch über­wiegend skep­tisch ein­­ge­­schätzt.35 Zu­mal dann, wenn sie als Tra­ban­ten ei­nem bio­tech­no­lo­gis­chen Hauptprogramm zu- oder un­ter­ge­ord­net wer­den, wie es auf ELSI („Ethi­cal, Le­gal and So­cial Im­pli­ca­tions”) zutraf, das Be­gleit­pro­gramm des ge­wal­ti­gen, 1990 ge­star­te­ten und 2003 ab­ge­schlos­­se­nen Hu­man­ge­nom­pro­jekts.36

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35 „Die Halbwertzeit bioethischer Kon­ventionen ist gering und da­mit auch das Ausmaß an Rechtssicherheit”. Dieter Birn­ba­cher (2000); zitiert nach: Heinz-Ul­rich Nennen: Philo­sophie in Echtzeit. Die Sloterdijk–Debatte: Chronik einer In­sze­nie­rung. Über Me­ta­phern­­fol­gen­ab­schät­zung, die Kunst des Zu­schauers und die Pa­tho­lo­gie der Dis­kurse (Würz­burg 2003), S. 489.

36 Zu ELSI vgl. unter: http://www.genome.gov/10001618

   Die ersten massiven Verstößen ge­gen die überkommene ärz­tli­che Ma­xime, nur das Individuum zu therapie­ren und von den Be­dürf­nis­sen Dritter abzusehen, wurden durchweg durch so­zial­ethi­sche Konfliktsituationen ex­kulpiert. Am be­kann­te­sten wurde der Fall des 2000 geborenen Adam Nash, der mithilfe der Prä­im­plan­ta­tionsdi­agnostik unter 15 le­bens­fä­hi­gen Em­b­ryonen nur des­halb ausgewählt wurde, weil er der am besten geeignete Kno­chen­markspen­der für sei­ne vom To­de bedrohte erbkranke Schwester war. Gar nicht mehr berührt von solch ethi­schen Konflikten werden die

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