HELMUTH PLESSNER
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Für
Plessner ist das menschliche Individuum, das in diesem
dreifachen Weltverhältnis von Außen-,
Innen- und Mitwelt lebt, nicht mehr bloß „Ich” (so heißt
der Fluchtpunkt der Innenwelt), sondern ist umfassender
als „Person”
zu bezeichnen. – Plessner beläßt es nicht bei
dieser Schematisierung der Stufen des
Organischen, sondern wendet sich im abschließenden
Teil noch spezieller dem Menschen zu, für
dessen Existenz er drei antinomische
„anthropologische Grundgesetze”
formuliert, „das Gesetz der natürlichen
Künstlichkeit”, „das Gesetz der vermittelten
Unmittelbarkeit” und „das Gesetz des
utopischen Standorts”. Für meine Leitfrage nach der
Weltoffenheit des Menschen und ihren möglichen
Grenzen sind dies die wichtigsten Thesen Plessners:
Lebt
das Tier unreflektiert aus der Mitte seines Leibes heraus, so
hat der Mensch sein Leben zu führen und hat „sich zu dem erst
zu machen, was er schon ist”.51
Er ist von Natur künstlich, konstitutionell
angewiesen auf die von seinesgleichen
geschaffene Sphäre der Kultur, in der er selber rastlos
Leistung auf Leistung setzt und so seine eigentliche
Lebenssphäre permanent erweitert
und zu überbieten trachtet. Dieses „Leistungswesen”52
agiert dabei aber nicht orientierungslos,
denn es kann ohne Normen und ohne Gewissen nicht
existieren und hemmt und zähmt sich dadurch selbst.
Vermittler zwischen sich und die Objekte ist sein „Wissen”,
über das ihm freilich in der Reflexion „die
Immanenzsituation
des Menschen, die Gefangenschaft
in seinem Bewußtsein” aufgeht und damit eine
weitere Gebrochenheit seines
Weltbezugs.53
Der Immanenz entgegen steht die „Expressivität”
als eines menschlichen
Lebensmodus, zu dem das Gestaltungsbedürfnis
und das auf Öffentlichkeit gerichtete
Mitteilungsbedürfnis
gehören.54
Jede geistig-schöpferische Leistung ist als
Resultate dieser Expressivität eine
„Ausdrucksleistung”. Trotz seines
unablässigen Bemühens sind die Normen
und geistigen Intentionen des Menschen aber nie
adäquat zu verwirklichen, er kann scheitern
und erreicht allenfalls eine Annäherung an das
Erstrebte. Deshalb muß er als Lebewesen
kompromißfähig sein und ist berechtigt
und verpflichtet, sich verpflichtet, sich immer wieder aufs
neue zu versuchen.
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51
a.a.O., S. 310 52 a.a.O.,
S. 320 53 a.a.O., 328-333 54 a.a.O., S. 322f.
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