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RUTH FLEIGS GALERIE
SCHULKINDER MALEN
Bilderbuch Rob. Rabe
Kritzel-Kratzel
HORST FLEIGS TEXTE:
I  Philosophica
A ZUR ANTHROPOLOGIE
Sloterdijk-Habermas
Pico della Mirandola
Michel de Montaigne
J. G. Herder
Max Scheler
Helmuth Plessner
Rück- und Ausblick
B ERINNERUNGSBILDUNG
Schock der Rückkehr
Erinnerungsautomatik
Wuchernde Phantasie
Seel. Raumpositionen
Sprache und Erinnern
Besuch als Korrektiv
Identitätsfragen
Steuernde Phantasie
Über das Vergessen
Biogr. Stimmigkeit
Proust. Doppelgänger
Selbsterweiterungen
II  Reiseberichte
III Zu Wim Wenders
IV Film und Kindheit
V Mitschüler/Schulen
VI GERMANISTICA

RÜCK- UND AUSBLICK

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Die neuzeitliche Emanzipation von den theologischen Wesensbestimmungen des Menschen darf als abgeschlossen gelten. An die Stelle des theozentrischen Dogmatismus ist inzwischen die humangenetische Technologie gerückt, dies nicht bloß als Hauptgegner jeder selbstbestimmten Existenz, vielmehr als Hauptbedrohung der menschlichen Lebensweise überhaupt, da ihre Gentherapien oder Keimbahninterventionen unter Umständen irreversibel sind. Gewiß, die mittlerweile auch an den Philosophischen Fakultäten wie in der aufgeklärten Publizistik nachhaltig geführten Debatten um radikale Ein­grif­fe in die menschliche Existenz sind über die sich als „trans-” oder „posthuman” gerierenden Verwegenheiten und Verrücktheiten der 80er und 90er Jahre hinweg; zudem werden bei uns die einschlägigen Biowissenschaften durch Instanzen wie den „Deutschen Ethikrat” oder die Enquête-Kommission des Bundestages „Recht und Ethik der mo­der­nen Medizin” kritisch begleitet. Und auf internationaler Ebene hat man etliche mehr oder minder verbindliche Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet wie die diversen UNESCO-Deklarationen (darunter 1997 die erste zum menschlichen Genom als schützenswertem „Erbe der Menschheit”) und die gleichfalls 1997 verabschiedete Bioethik-Konvention des Europarats, die bislang aber von einigen Mitgliedsländern wie Deutschland, Rußland und dem Ver­ei­nig­ten Königreich aus unterschiedlichen Gründen nicht unterzeichnet wurde. Die Effizienz und Glaubwürdigkeit sol­cher Ethikkonventionen oder -programme wird jedoch überwiegend skeptisch eingeschätzt.35 Zumal dann, wenn sie als Trabanten einem biotechnologischen Hauptprogramm zu- oder untergeordnet werden, wie es auf ELSI („Ethical, Legal and Social Implications”) zutraf, das Begleitprogramm des gewaltigen, 1990 gestarteten und 2003 ab­ge­schlos­se­nen Humangenomprojekts.36

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35Die Halbwertzeit bioethischer Konventionen ist gering und damit auch das Ausmaß an Rechtssicherheit”. Dieter Birnbacher (2000); zitiert nach: Heinz-Ulrich Nennen: Philosophie in Echtzeit. Die Sloterdijk–Debatte: Chronik einer In­sze­nie­rung. Über Metaphernfolgenabschätzung, die Kunst des Zuschauers und die Pathologie der Diskurse (Würzburg 2003), S. 489.

36 Zu ELSI vgl. unter: http://www.genome.gov/10001618

  Die ersten massiven Verstößen gegen die überkommene ärztliche Maxime, nur das Individuum zu therapieren und von den Bedürfnissen Dritter abzusehen, wurden durchweg durch sozialethische Konfliktsituationen exkulpiert. Am bekanntesten wurde der Fall des 2000 geborenen Adam Nash, der mithilfe der Präimplantationsdiagnostik unter 15 lebensfähigen Embryonen nur deshalb ausgewählt wurde, weil er der am besten geeignete Knochenmarkspender für seine vom Tode bedrohte erbkranke Schwester war. Gar nicht mehr berührt von solch ethischen Konflikten wer­den die Vertreter einer „Magna Therapia”, die einst das Wohl des sog. „Volkskörpers” und gegenwärtig dasjenige


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