RÜCK- UND AUSBLICK
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Eine
Gruppe der an diesem internationalen Genomprojekt beteiligten
Molekularbiologen und Reproduktionsmediziner etablierte
sich bald als Vereinigung der „Genomics”, die sich überdies das
,Genetic
Enhancement Engineering’
(,Herbeiführen
der
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künftiger
Generationen oder der Spezies Mensch überhaupt als ihr
(eu-)genetisches Ziel anführen. Und
zweifellos
werden sich ambitionierte (kriminelle) Außenseiter solchen Debatten
einfach entziehen,
wie es schon bei Klonversuchen von Menschen geschah: „Antinori,
Zavos und andere selbsternannte ,Menschenkloner’ scheren sich ganz
offensichtlich keinen Deut darum, ob ihr Tun von der Mehrheit
der Gesellschaft als unethisch abgelehnt wird oder nicht. Im
Gegenteil: ,Wenn es nicht anders geht, gehen wir in ein anderes Land
und klonen einen Menschen’ verkündete Brigitte Boisselier,
Molekularbiologin und Projektleiterin der US-Firma Clonaid, nach dem
Klonverbot des amerikanischen Repräsentantenhauses.’” Nadja
Podbregar, Wissenschaft
auf dem Prüfstand. Wie weit darf die Forschung gehen?
Beitrag vom 21.08.2001
unter: www.scinexx.de/dossier-detail-50-16.html
Wie
sich darüber hinaus strikte Verbotsgesetze
durch unvorhersehbare Entwicklungen unterlaufen
lassen, ist exemplarisch
einem SPIEGEL-Interview (April 2008) mit dem Mannheimer
Medizinrechtler Jochen Taupitz zu entnehmen:
„SPIEGEL:
Vergangene Woche wurde bekannt, dass britische Forscher aus Eizellen
einer Kuh und menschlichen Zellen Embryonen erzeugt haben.
Wäre
die Herstellung einer solchen sogenannten Cybride in Deutschland
verboten?
Taupitz:
So wie die Biologen in Newcastle vorgegangen sind, so dürfen auch
deutsche Forscher Mischwesen schaffen. Das Embryonenschutzgesetz
verbietet zwar, Hybride herzustellen. Aber im Gesetzeswortlaut werden
ganz bestimmte Verfahren aufgezählt, und das britische ist
nicht darunter. Das deutsche Gesetz etwa spricht von der Verwendung
von menschlichen Ei- und Samenzellen. Die hat man in Newcastle aber
gar nicht gebraucht. Auch das Verbot des Klonens nach Paragraf 6 des
Embryonenschutzgesetzes kommt aus meiner Sicht nicht zum Tragen.
SPIEGEL:
Wie konnte die Gesetzeslücke entstehen?
Taupitz:
Als die Regelung entstand, konnte man sich offenbar nicht vorstellen,
dass auf solchem Wege Mischwesen geschaffen werden könnten.
SPIEGEL:
Wäre es nicht im Geiste des Gesetzes, auch das britische Verfahren
unter das Chimären- und Hybriden-Verbot zu fassen?
Taupitz:
Das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetz, und das verbietet
solche Analogieschlüsse zu Lasten des Täters, in diesem Falle also
des Forschers”. (Im SPIEGEL-Beitrag:
STAMMZELLEN:
Auch Deutsche dürfen Mischwesen schaffen).
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