sein,
denn das könnte leicht zu einer strengen Zensur ‚von oben’
führen. Wir möchten uns von niemandem einen Maulkorb umhängen
lassen!” (S.25) Ebendies geschieht dann. Die noch im selben
Heft 1/1959 abgedruckte milde Satire des Unterprimaners Karsten
Schulte über gewisse
Absurditäten der einseitigen „Grußpflicht” an unseren
Schulen (S. 21) wird im Folgeheft 2/1959 von der „Redaktion”
zurückgenommen: „Wir bedauern sehr, daß in dem Artikel ‚Der
Gruß’ die gebotene
Form nicht gewahrt wurde. In
Zukunft werden ähnliche Beiträge nicht mehr veröffentlicht”.
(S. 27) Damit nicht genug, findet sich in diesem Heft 2/1959 noch die
unauffällig unter der Rubrik „Schulnachrichten” plazierte Notiz:
„Herr Str. Dr. Börgers
ist als beratender Lehrer in die Redaktion eingetreten.” (S. 13)
Wie
erfolgreich unser den Index librorum prohibitorum verteidigender
Englischlehrer Dr.
Börgers in
diesem neuen Amt gewesen sein muss, geht indirekt daraus hervor,
dass genau dann, als er im Impressum nicht mehr erscheint (in Heft
1/1962), nicht nur jene Benotungsdiskussion angestoßen wird, sondern
zum ersten Mal auch Themen wie „Ko-Edukation” oder „Schulreform”
angesprochen werden.
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