anmaßen,
etwa ein amtliches Sprachrohr der Schule zu sein, denn das
könnte leicht zu einer strengen Zensur ‚von oben’
führen. Wir möchten uns von niemandem einen Maulkorb
umhängen lassen!” (S.25) Ebendies passiert
dann. Die noch im selben Heft 1/1959 abgedruckte milde Satire
des Unterprimaners Karsten Schulte über
gewisse Absurditäten der einseitigen
„Grußpflicht” an unseren Schulen (S. 21) wird im
Folgeheft 2/1959 von der „Redaktion”
zurückgenommen: „Wir bedauern sehr, daß in
dem Artikel ‚Der Gruß’ die gebotene Form nicht
gewahrt wurde. In Zukunft werden ähnliche
Beiträge nicht mehr veröffentlicht”. (S. 27) Damit
nicht genug, findet sich in diesem Heft 2/1959 noch die
unauffällig unter der Rubrik
„Schulnachrichten” plazierte Notiz:
„Herr Str. Dr. Börgers ist als beratender Lehrer
in die Redaktion eingetreten.” (S. 13)
Wie
erfolgreich unser den Index librorum prohibitorum verteidigender
Englischlehrer Dr.
Börgers in
diesem neuen Amt gewesen sein muß, geht
indirekt daraus hervor, daß genau in dem Moment, als er im
Impressum nicht mehr erscheint (in Heft 1/1962), nicht
nur jene Benotungsdiskussion angestoßen
wird, sondern zum erstenmal auch Themen wie
„Ko-Edukation” oder „Schulreform” angesprochen
werden.
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